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Stadt Erftstadt

Immissionen

Beschreibung

Regelungen zu Immissionen enthält das  Landesimmissionsschutzgesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab) sowie das  Bundesimmissionsschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab).  Nach der Grundregel ( § 3 LimSchG NRW (Öffnet in einem neuen Tab))  hat sich jeder  so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist. 

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Häufig vorkommende Immissionen, die störenden Einfluss auf die Menschen haben können, sind Lärm und Gestank. 

 Lärm

 Gestank

Erläuterungen und Hinweise

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