Beschreibung
Regelungen zu Immissionen enthält das Landesimmissionsschutzgesetz NRW (Öffnet in einem neuen Tab) sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab). Nach der Grundregel ( § 3 LimSchG NRW (Öffnet in einem neuen Tab)) hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.
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Häufig vorkommende Immissionen, die störenden Einfluss auf die Menschen haben können, sind Lärm und Gestank.