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Stadt Erftstadt

Hundekot

"Haufenweise Ärger"

Beschreibung

Mittlerweile kennt es jeder: Hundehaufen als ständiger Wegbegleiter bei Spaziergängen. Immer wieder sorgt Hundekot auf und neben Geh-/Rad- und Wirtschaftswegen, Grün- und Rasenflächen sowie vor Haus- und Garteneingängen für Ärgernis. 
Eltern sind genervt, ständig darauf zu achten, dass ihre Kinder beim Spielen nicht in diese unliebsamen Haufen hineintreten oder die Haufen an den Räder der Kinderwagen kleben. Selbst Kinderspielplätze sind nicht sicher vor Hundehaufen. Auf Anbauflächen von Getreide, Obst, Blumen und Grünschnitt werden wie selbstverständlich die Hundehaufen liegen gelassen.

 Wer schon mal in so eine Hinterlassenschaft hineingetreten ist, weiß, wie unangenehm das ist. Abgesehen vom widerlichen Geruch besteht auch die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern. Diese Gefahr besteht für Mensch und Tier, somit auch für andere Hunde.

Für viele Hundebesitzer:innen ist es mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Auch sie ärgern sich über die Uneinsichtigkeit und Gedankenlosigkeit anderer, die dies nicht kümmert und den Hundekot einfach liegen lassen. 

Es ist die Pflicht aller Hundehalter:innen, die Hinterlassenschaft der vierbeinigen Freunde zu beseitigen, egal wo sie sich befinden. Mit der Anschaffung eines Hundes hat man dafür Sorge zu tragen, dass die Ausscheidungen des geliebten Haustieres nicht zum Ärgernis und zur Belästigung der Mitbürger:innen werden.

Die Zahlung der Hundesteuer entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu beseitigen.  

Die Rechtslage ist eindeutig:

Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Hunde mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.

Wer hiergegen verstößt muss mit einem Bußgeld bis zu 500 € rechnen.

Erläuterungen und Hinweise

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