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Stadt Erftstadt

Handwerkerparkausweise

Handwerksbetriebe, die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie
Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können eine
Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Auf soziale Dienste/Pflegedienste
sind die Bestimmungen ebenfalls anwendbar.

Beschreibung

Es gibt verschiedene Arten von Handwerker-Parkausweisen

  • Erftstadt
  • Rhein-Erft-Kreis (Gültigkeitdauer 1-Jahr / 3-Jahre)
  • Regierungsbezirk Köln
  • Nordrhein-Westfalen


Jede dieser Ausnahmegenehmigungen berechtigt:

  • zum Parken im eingeschränkten Halteverbot/In Halteverbotszonen (Zeichen 
    286/290 Straßenverkehrsordnung),
  • zum Parken auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • zum Parken auf Bewohnerparkplätzen,
  • zum Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb markierter Flächen –
    (nur bei Handwerkerparkausweis Region Erftstadt- siehe unten)


Die Ausnahmegenehmigung darf nur dann genutzt werden, wenn in zumutbarer 
Nähe keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht und durch die Nutzung des 
Handwerkerparkausweises keine Verkehrsbehinderung oder –beeinträchtigung 
ausgelöst wird. 


Antragsberechtigte Personen sind:

Antragsberechtigt sind auch soziale Dienste und Pflegedienste, die mit den 
Fahrzeugen regelmäßig Patienten aufsuchen. Auch hier gilt, dass die Fahrzeuge auf 
beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften 
versehen sein müssen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Erftstadt
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