Beschreibung
Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen
(z.B. Gewerbeuntersagungen), Bußgeldentscheidungen oder strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe.
Sie haben als natürliche Person mehrere Möglichkeiten, den Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen:
- Persönliche Beantragung beim Bürgerbüro der Stadt Erftstadt unter Vorlage eines Ausweisdokumentes. Die Beantragung kann ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros erfolgen. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und an die im Antrag angegebene Anschrift übersendet.
Dritte können den Auszug aus dem Gewerbezentralregister nur mit einer Vollmacht, auf der Ihre Unterschrift amtlich oder öffentlich beglaubigt wurde, beantragen. Siehe §150 Gewerbeordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
Informationen zur Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen finden Sie hier:
Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen (Öffnet in einem neuen Tab)
Online-Services
Sie können dieses online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, Ihre 6-stellige PIN sowie ein Kartenlesegerät bzw. ein geeignetes Smartphone. Nähere Infos erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.