Inhalt anspringen

Stadt Erftstadt

Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein)

Beschreibung

Seit dem 19.01.2013 ist der Kartenführerschein für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite hinter Nr. 4b).

Der "alte" Führerschein wie der graue oder rosa Papierführerschein oder der unbefristete Kartenführerschein wird auf Antrag umgetauscht. Gleiches gilt für die Änderung Ihres Namens (keine Pflicht) oder den Umtausch Ihres defekten Kartenführerscheins. Ist die Vorlage des Führerscheins nicht möglich (z.B. bei Verlust), handelt es sich nicht um einen Umtausch, sondern um die Beantragung eines Ersatz-Führerscheins (nur beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen).

Für Führerscheinangelegenheiten ist grundsätzlich der Rhein-Erft-Kreis, Führerscheinstelle Bergheim, zuständig. Anträge für den Führerscheinumtausch können sowohl bei der Führerscheinstelle Bergheim, als auch im Bürgerbüro entgegengenommen werden.

Das Bürgerbüro ist jedoch nur entgegennehmende Stelle und leitet den Antrag an den Rhein-Erft-Kreis weiter. Fragen zu dem Antragsverfahren können nicht beantwortet werden. Dazu wenden Sie sich an  fuehrerscheinstellerhein-erft-kreisde.

Für diese Dienstleistung ist ein Termin zu buchen!

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay / wir_sind_klein
Diese Seite teilen: