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Stadt Erftstadt

Feuerwerk Klasse 2

Beschreibung

Außer in der Silvesternacht dürfen Feuerwerkskörper der Klasse 2 von Privatpersonen nur zu besonderen Anlässen (Hochzeit oder Jubiläen, 18. und runde Geburtstage) abgebrannt werden. Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber nach den Vorschriften der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerke der Klasse 2 ganzjährig abbrennen. ( Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 23 und 24 (Öffnet in einem neuen Tab)

Diese Feuerwerke sind anzeigepflichtig.

Anzeigen auf Abbrennen eines Feuerwerkes sind spätestens 14 Tage vor dem geplanten Anlass formlos per E-Mail, per Post oder per Fax an das Ordnungsamt zu richten.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerkes verantwortlichen Person
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerkes
  • Der Anzeige ist ein Lageplan beizufügen, aus dem hervorgeht, wo genau das Feuerwerk abgebrannt werden soll
  • Handelt es sich um ein fremdes Grundstück, so ist eine Einwilligung des/r Grundstückeigentümer:in beizufügen
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen
  • Datum, Uhrzeit

Die Ordnungsbehörde bestätigt den Eingang der Anzeige und kann diese mit Auflagen versehen. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • www.pixabay.de
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