Inhalt anspringen

Stadt Erftstadt

Feuerwerk Klasse 3+4

Beschreibung

Feuerwerke der Klassen 3 + 4 dürfen nur durch Inhaber:innen einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes abgebrannt werden ( § 11 LImSchG NRW (Öffnet in einem neuen Tab)

Ein solches Feuerwerk ist gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde 14 Tage vorher anzuzeigen. 

Anzeigen auf Abbrennen eines Feuerwerkes sind spätestens 14 Tage vor dem geplanten Anlass formlos per E-Mail, per Post oder per Fax an das Ordnungsamt zu richten.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerkes verantwortlichen Person
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerkes
  • Der Anzeige ist ein Lageplan beizufügen, aus dem hervorgeht, wo genau das Feuerwerk abgebrannt werden soll
  • Handelt es sich um ein fremdes Grundstück, so ist eine Einwilligung des/r Grundstückeigentümer:in beizufügen
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen
  • Datum, Uhrzeit
  • Kopie des Erlaubnis- oder Befähigungsscheines

Die Ordnungsbehörde bestätigt den Eingang der Anzeige und kann diese mit Auflagen versehen. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • www.pixabay.de
Diese Seite teilen: