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Stadt Erftstadt

Festumzüge (Karneval; Schützenfest; u.Ä.)

Beschreibung

Alle, die einen Festumzug unter Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen planen (Karnevalsumzug; Schützenumzug; Martinszug etc.) müssen für dessen Durchführung einen Antrag nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung stellen.

Den Antrag finden Sie  hierPDF-Datei342,72 kB

Dieser ist auszufüllen und per E-Mail, per Post oder per Fax an das Ordnungsamt zu senden.

Nach Eingang des Antrages kümmert sich die Ordnungsbehörde um die Einholung der Stellungnahmen der jeweiligen Straßenbaulastträger, der Polizei und sonstiger Stellen (z.Bsp. Feuerwehr) und stellt final die Genehmigung unter Auflagen aus. Bitte berücksichtigen Sie daher eine Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen.

Die Genehmigung des Antrags ist in der Regel gebührenpflichtig. 

Erläuterungen und Hinweise

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