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Stadt Erftstadt

Fahrerlaubnis Neuerteilung

Beschreibung

Für Führerscheinangelegenheiten ist grundsätzlich der Rhein-Erft-Kreis zuständig. Den Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins nimmt jedoch unser Bürgerbüro entgegen.

Im Erftstädter Bürgerbüro wird man Ihren Antrag entgegennehmen und an die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises weiterleiten. Das erforderliche polizeiliche Führungszeugnis der Belegart O wird zeitgleich beim Bundesamt für Justiz beantragt.

Für diese Dienstleistung ist ein Termin zu buchen!

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Bildnachweise

  • Pixabay / PublicDomainPictures
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