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Stadt Erftstadt

Eheschließung Anmeldung

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Partner einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Die Eheschließung kann von jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Ggf. wird dann ein „fremdes“ Standesamt vom zuständigen Standesamt zur Vornahme der Eheschließung ermächtigt.

Beschreibung

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautag erfolgen!

Nach Möglichkeit sollten beide Partner gemeinsam die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vornehmen. Ist einer der Partner verhindert, so kann er den anderen förmlich ermächtigen. Dazu gibt es einen Vordruck:
Beitrittserklärung Eheschließung

Erläuterungen und Hinweise

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