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Stadt Erftstadt

Bewohnerparkausweis

Um nachweisen zu können, dass man als Bewohner:in berechtigt ist in den ausgewiesenen Quartieren zu parken, wird ein Bewohnerparkausweis benötigt. Dieser wird auf Antrag ausgestellt.

Beschreibung

Anspruch hat, wer in dem Bereich melderechtlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Unter Umständen reicht auch die angemeldete Nebenwohnung aus. Bewohner:innen erhalten grds. nur einen Parkausweis für ein auf Sie zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. In Ausnahmefällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen werden.

Für den Bewohnerparkausweis fällt eine Gebühr i.H.v. 20,00€ an. ( Rechtsgrundlage Gebührenordnung f. Maßnahmen im Straßenverkehr (Öffnet in einem neuen Tab)) Der Ausweis ist ab Datum der Ausstellung 1 Jahr lang gültig.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Ausweis zu beantragen!

Der Ausweis wird in einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro -ohne Termin- zu den Öffnungszeiten beantragt.

Sodann wird der Bewohnerparkausweis erstellt und kann ggf. mit entsprechender Wartezeit mitgenommen oder am nächsten Arbeitstag abgeholt werden. Alternativ wird Ihnen der Bewohnerparkausweis nach Ausstellung per Post zugeschickt.

Ebenso können Sie den Bewohnerparkausweis online beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür den Antragsassitenten.

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