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Stadt Erftstadt

Beglaubigungen

Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente sowie Ihre Unterschrift bei uns beglaubigen zu lassen.

Beschreibung

Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen bspw. Schulzeugnisse oder Urkunden über Berufsabschlüsse.

Hinweis: Personenstandsurkunden können nicht beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu an das zuständige Standesamt.

Bitte beachten Sie, dass das Original-Dokument und die Kopie benötigt werden.

Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne in unserem Bürgerbüro erfragen.

Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die Sie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigen oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen Stelle einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeitenden unterzeichnen.

Bei mehreren zu beglaubigenden Schriftstücken muss mit entsprechender Wartezeit gerechnet werden. Je nach Zeitaufwand können die Dokumente auch erst am nächsten Arbeitstag wieder abgeholt werden. Wir danken für Ihr Verständnis!

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay / Bru-nO
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