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Stadt Erftstadt

Ausweispflicht Befreiung

Beschreibung

Von der Ausweispflicht befreit werden können Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist.

In diesen Fällen wird vom Bürgerbüro ein gesiegeltes Schreiben, welches die Befreiung von der Ausweispflicht nachweist, ausgestellt.

Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies im Bürgerbüro vornehmen.

Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.

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Bildnachweise

  • Pixabay / Pexels
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