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Stadt Erftstadt

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung, auch Aufenthalts- oder Lebensbescheinigung genannt, wird Ihnen für mannigfaltige Zwecke (z.B. bei der Vorlage für Banken, Arbeitgebern, beim Standesamt, bei Sozialversicherungsträgern, bei Behörden) ausgestellt.

Beschreibung

Man unterscheidet zwischen einer einfachen Meldebescheinigung nach  § 18 Bundesmeldegesetz (Öffnet in einem neuen Tab) und einer erweiterten Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit  § 3 Bundesmeldegesetz Absatz 1 (Öffnet in einem neuen Tab).

Eine einfache Meldebescheinigung enthält Ihren Vor- und Familiennamen, ggf. Doktorgrad, Geburtsdatum und Ihre derzeitigen Anschriften, wobei Haupt- und Nebenwohnung gekennzeichnet wird.

Eine erweiterte Meldebescheinigung kann neben den oben genannten Daten weitere Angaben enthalten, wie z.B. das Geschlecht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Familienstand, Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner sowie Angaben zu minderjährigen Kindern.

Eine kostenfreie Meldebescheinigung, die für Rentenzwecke, das Jobcenter o.ä. benötigt wird, kann nur unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigung im Bürgerbüro beantragt werden. Der Online-Service kann in diesen Fällen nicht genutzt werden!

Online-Services

Anforderung einer Meldebescheinigung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay / Philipp_Pistis
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