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Stadt Erftstadt

Wespennest entdeckt?

Falls Sie an Fenstern oder Türen ein Wespennest entdeckt haben, können Sie dieses von einer Fachperson entfernen oder umsiedeln lassen.

Falls es sich um ein Wespennest handelt, können Sie das Wespennest (aber nur bei den beiden häufigen Arten Gemeine und Deutsche Wespe!) von einem Fachmann umsiedeln oder beseitigen lassen. Hierzu kontaktieren Sie Schädlingsbekämpfer, die können Ihnen auch telefonisch eine erste Beratung geben. Eine Umsiedlung oder Beseitigung ist allerdings mit Kosten verbunden.

Eine Umsiedlung oder Beseitigung anderer, weniger häufiger Wespenarten oder Hornissen, die nach § 44 Abs.1 S.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie nach § 1 Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) unter die besonders geschützten Arten fallen, bedarf der vorherigen Genehmigung beim  Rhein-Erft-Kreis als Untere Naturschutzbehörde (Öffnet in einem neuen Tab).

Wenn es um keinen ‚kritischen Bereich‘ geht, sollte man die Wespen – die ja auch eine ‚Gesundheitspolizei‘ bzgl. der anderen Insektenarten sind, in Ruhe lassen und warten, bis sich im Spätherbst der Schwarm auflöst. Im kommenden Jahr wird das alte Nest nicht wieder bezogen!

Falls Sie das Nest von Asiatischen Hornissen entdeckt haben, finden Sie  viele Informationen (Öffnet in einem neuen Tab) bei der Unteren Naturschutzbehörde beim Rhein-Erft-Kreis sowie  hier (Öffnet in einem neuen Tab) die Möglichkeit das Vorkommen zu melden.

Umwelt- und Naturschutz
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