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Stadt Erftstadt

Privater Wiederaufbau nach Flutkatastrophe

Von der Flut im Juli 2021 betroffene Haushalte, Vereine und Unternehmen können einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe beim Land NRW stellen. Bei Privathaushalten werden bis zu 80 % der Kosten für den Wiederaufbau erstattet.

Hilfe bei der Antragstellung

Hilfe bei der Antragstellung und eine Beratung erhalten betroffene Bürger:innen bei folgenden Anlaufstellen:

DRK KV Rhein-Erft-Kreis
Beratung und Unterstützung zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe des Landes (80 % Wiederaufbaukosten)
Johanniter Regionalverband Köln/Leverkusen/Rhein-Erft
Beratung Fluthilfe und Hochwasserschäden
Diakonisches Werk Köln und Region
Termine nach telefonischer Vereinbarung, auf Wunsch sind auch Hausbesuche möglich, sowohl im Rhein-Erft-Kreis als auch in Köln und im Rheinisch-Bergischen Kreis.
ASB Regionalverband Rhein-Erft/Düren e.V.
Beratungsleistungen des ASB: Rechtsberatung zu Versicherungsfragen, Gebäudestatistik, Bausubstanz
IHK
Industrie und Handelskammer
Wiederaufbau

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jennifer Weber
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