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Stadt Erftstadt

Die wirtschaftliche Jugendhilfe

Jeder junge Mensch hat nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Benötigen die Eltern hierbei Beratung bzw. konkrete Hilfsangebote kann das Jugendamt hier unterstützend zur Seite stehen.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige und Ihre Familien sind aus verschiedensten Gründen auf Unterstützung angewiesen.

Zugang zu den Hilfen erlangen die Hilfesuchenden über die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD).

Die pädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes entscheiden gemeinsam mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) über einen erforderlichen Hilfebedarf.

Die hierbei anfallenden Kosten werden durch die wirtschaftliche Jugendhilfe abgewickelt.

Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören die verwaltungsmäßige Abwicklung von:

  • Prüfung der örtlichen Zuständigkeit ( §§ 86 ff. SGB VIII)
  • Zahlung von Pflegegeld an Pflegefamilien sowie Gewährung von Beihilfen
  • Abrechnung aller Leistungen mit den Leistungserbringern
  • Heranziehung der Eltern zu den Kosten von stationären Jugendhilfen ( §§ 91 ff. SGB VIII).

Ansprechpartner:innen

Buchstaben A - H
Tel. 409-254

Buchstaben I-Z
Tel. 409 -765

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • skalekar1992 Pixabay
  • Stadt Erftstadt
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