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Stadt Erftstadt

Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung

Kinder sind vielerorts Misshandlungen oder Missbrauch oder auch Vernachlässigung ausgesetzt. Es gibt institutionelle Schutzkonzepte. Reichen diese nicht, gibt es viele Möglichkeiten den Kinderschutz herzustellen. Informieren Sie sich.

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

Beide Begriffe sind nicht klar definiert. Es handelt sich um sogenannte "unbestimmte Rechtsbegriffe". Die Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist immer eine Einzelfallüberprüfung. Gemäß mehrerer BGH Beschlüsse, neuester von 2014, bestimmen die Gefährdung als "eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt."


Misshandlung von Kindern und Jugendlichen

Die Formen von Misshandlungen sind vielschichtig und haben unterschiedliche Ursachen und Ausprägungen. In der Regel wird zwischen vier Arten von Misshandlungen unterschieden. Die körperliche Gewalt, die sexuelle Gewalt, die seelische Gewalt und die Vernachlässigung. Die Übergänge zwischen den Gewaltformen sind oftmals fließend und stehen nicht für sich allein. Auch über die Täterschaft gibt es subtile Formen der Verschleierung. Es wird mit offenen und verdeckten Drohungen gearbeitet oder mit emotionaler Erpressung. Auch werden ganze Verschwiegenheitssysteme geschaffen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.


Gewalt über digitale Medien

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