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Stadt Erftstadt

Jugendberatung Mobilé

Mobilé - eine andere Form von Jugendarbeit!

Mobilé ist eine Einrichtung der mobilen Jugendarbeit und Jugendpflege, die 1992 in Erftstadt installiert wurde.

Das Team von Mobilé sucht die Jugendlichen an ihren Treffpunkten auf und unterstützt sie bei der Umsetzung ihrer Wünsche und Interessen.

Sie bieten den Jugendlichen in den Einrichtungen einen attraktiven Ort, um ihre Freizeit zu verbringen.

Sie begleiten Verbände, Vereine und Institutionen bei der Durchführung ihrer Jugendarbeit.

Ziel von Mobilé ist es, einen attraktiveren Lebensraum für junge Leute zu schaffen, indem sie sich wohl fühlen und ernst genommen werden.

Genauso wie die Gestaltung eines stadtteilorientierten Freizeit- und Kulturangebotes, das sich an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen orientiert.

Hierzu ist es notwendig, die Interessen von Jugendlichen und Erwachsenen zu verbinden und unterschiedliche Träger von Jugendarbeit zu vernetzen.

 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie.

Die rechtliche Grundlage für ihre Mitwirkung werden durch das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren agiert unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht und versteht sich als Partnerin und Mittlerin zwischen straffällig gewordenen jungen Menschen, Jugendgerichten und Jugendhilfe. So ergibt sich seit 2020 auch ein gesetzlich festgeschriebener Anspruch auf Information über den Ablauf sowie die Rechte der Beschuldigten in dem anstehenden Verfahren, so dass Jugendliche wie Heranwachsende als handelnde Subjekte selber Einfluss nehmen können. (§70a JGG)

Jugendliche und Heranwachsende, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat zwischen 14 und 20 Jahre alt waren und in Erftstadt ihren Wohnsitz haben (bzw. deren Sorgeberechtigte), finden hier Unterstützung.

Sie berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende und deren Angehörige während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Auch im Diversionsverfahren – einem Strafverfahren, das nicht vor dem Jugendgericht verhandelt wird – ist sie beteiligt.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren denkt nicht in strafrechtlichen Kategorien, sondern handelt aus einem sozialpädagogischen Blickwinkel heraus. Sie hat deshalb gerade unter den Rahmenbedingungen eines Jugendstrafverfahrens die Verwirklichung des Rechts des jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Blick. Damit soll erreicht werden, dass dem jungen Menschen eine positive Perspektive aufgezeichnet werden kann und er künftig straffrei bleibt.

Die Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren trägt dazu bei, die familiären wie persönlichen Verhältnisse, die Entwicklung sowie die jeweilige Lebenssituation der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Strafverfahren zu erläutern. Zudem nimmt sie bei Bedarf Kontakt zu weiteren beteiligten Institutionen und Fachkräften auf.

Sie ist bei Jugendgerichtsverhandlungen präsent und unterbreitet dem/der Jugendrichter:in pädagogisch sinnvolle Vorschläge zur Urteilsfindung. Sie vermittelt, organisiert und überwacht angeordnete Weisungen und Auflagen.

Darüber hinaus hält sie Kontakt zu jungen Menschen, die sich in U-Haft befinden oder eine Haftstrafe verbüßen und ist auch an deren Resozialisierungsmaßnahmen beteiligt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay.com
  • Stadt Erftstadt
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