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Stadtentwicklung

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Neue Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung

Seit 1999 ist der "neue" Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt wirksam. Er löst damit den seit 1973 - mit inzwischen über 40 Änderungen - gültigen FNP ab.
Anlass der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes war sowohl die notwendige Anpassung an die geänderten Ziele der übergeordneten Regional- und Landesplanung, als auch die im Zusammenhang mit den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich werdende grundsätzliche städtebauliche Neuorientierung. Hierbei waren folgende Planungsvorgaben von besonderer Bedeutung:

  • Fortschreibung der demographischen Entwicklung
  • Maßvolle Fortsetzung des Siedlungsprozesses
  • Verstärkte Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte
  • Entwicklung des Freiraumes durch die Integration der Landschaftsplanung, der städtischen Grünordnungsplanung (Ersatzflächenkonzept und innerstädtische Biotopkartierung)
  • Verlagerung der Eingriffs- und Ausgleichsflächenregelung auf die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung
  • Steuerung von Abgrabungen und Windenergieanlagen.

Grundlegende Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Eckpfeiler für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung durch den Flächennutzungsplan sind somit der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel) sowie die Eingriffsregelung. Aufbauend auf die bisherige durch kontinuierliches Wachstum geprägte Siedlungsentwicklung verfolgt der Flächennutzungsplan auch künftig eine maßvolle Fortsetzung des Siedlungsprozesses.
Die Stadt Erftstadt hat in den letzten 10 - 15 Jahren ein stetes Wachstum von 400 bis 500 Einwohnern pro Jahr zu verzeichnen.
Der Rahmen der überarbeiteten Siedlungsflächendarstellung im Flächennutzungsplan ist von folgenden städtebaulichen Zielen gesteckt:

  • Weiterentwicklung der Stadt als attraktiver Wohnstandort
  • Gewährleistung einer den wirtschaftlichen Belangen gerecht werdenden Gewerbeflächenentwicklung
  • Landschaftsgerechte Verknüpfung von Siedlung und Freiraum.

Im einzelnen verfolgen die Bauflächendarstellungen im FNP somit folgende Planungsvorgaben:

  1. Fortschreibung des bisherigen Einwohnerzuwachstums
  2. Fortsetzung und Stärkung der Gewerbeflächenentwicklung bis zum Planungshorizont 2010/2015
  3. Vorrangige Siedlungsentwicklung in den Siedlungsschwerpunkten Lechenich und Liblar
  4. Erhalt der siedlungsstrukturellen Eigenständigkeiten der erftstädtischen Ortsteile (Wahrung der Siedlungsformen)
  5. Nachverdichtung hat Vorrang vor Neudarstellung
  6. Verstärkte Berücksichtigung stadtökologischer Zielsetzunge
  7. Sicherung und Ergänzung der vorhandenen Freiflächen bzw. Grünflächen und -züge im Siedlungsraum
  8. Verknüpfung bzw. Integration des Siedlungsraumes mit der Landschaft durch den Erhalt und den Ausbau vorhandener naturräumlicher Strukturen
  9. Ortsrandeingrünungen und der Darstellung von ökologischen Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen

Der Flächennutzungsplan enthält ca. 148 ha uneingeschränkt nutzbare Wohnbauflächen. Von diesen Wohnbauflächen liegen bereits 43 ha in rechtskräftigen Bebauungsplänen.
Der Stadtteil Lechenich verfügt dabei über die flächenmäßig größten Bauflächenreserven mit ca. 35 ha.
Die Gewerbegebietsstruktur im Stadtgebiet Erftstadt ist vor allem durch klein- und mittelständische Betriebe geprägt. Aufgrund der geringen noch zur Verfügung stehenden gewerblichen Bauflächen und aufgrund einer realistischen Bedarfsermittlung sind im Flächennutzungsplan ca. 53 ha uneingeschränkt nutzbare gewerbliche Bauflächen dargestellt. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Lechenich-Süd/Ost um ca. 30 ha wird dabei erstmalig eine größere zusammenhängende Fläche vorgehalten, welche auf der Grundlage eines Gesamtrahmenkonzeptes als zukunftsweisendes Gewerbegebiet ausgebaut werden soll.

"Römerhofpark" und Gewerbegebiet "Lechenich-Südost"

Ausschnitt des Flächennutzungsplanes
Ausschnitt aus der Rahmenplanung

Darüber hinaus sind am Standort Verwertungszentrum Südlicher Erftkreis in der Ville ca. 15 ha Erweiterungsflächen vorgesehen.
Die Stadt Erftstadt ist über je eine Anschlussstelle an die Autobahnen A1 (Knapsack), A 61 (Gymnich) und A1/A61 (Erftstadt) hervorragend angebunden. Eine weitere Anschlussstelle ist an die A1 im Zuge der Neubaumaßnahme L 33/L163 (Ortsumgehung Weilerswist) geplant.
Als Hauptverkehrsachse mit überörtlicher Bedeutung, die das Stadtgebiet von Westen nach Osten durchquert und u.a. die beiden Siedlungsschwerpunkte Lechenich und Liblar miteinander verbindet, ist die B 265n zu nennen. Diese Hauptverkehrsachse mit der Ortsumgehung Lechenich wurde im Dezember 2002 fertiggestellt. Dadurch wurde die stark belastete Ortsdurchfahrt von Lechenich vom Durchgangsverkehr entlastet.
Die Realisierung dieser Maßnahme ist auch für die zukünftige bauliche Entwicklung des Stadtteils Lechenich von wesentlicher Bedeutung. Im Verbund mit der B 265n wird dazu die von der Stadt geplante Westtangente den "Straßenring" vervollständigen, so dass der gesamte Ortsteil Lechenich in Zukunft ortsdurchfahrtsfrei an das regionale und überregionale Verkehrsnetz angebunden ist. Dies betrifft sowohl die im FNP dargestellten und zur Zeit in Entwicklung befindlichen Wohnbauflächen in Lechenich-West als auch die gewerblichen Bauflächen in Lechenich Süd/Ost.
Ein weiterer Planungsschwerpunkt im neuen Flächennutzungsplan ist die Entwicklung und Darstellung von Konzentrationszonen für Abgrabungen und Windenergieanlagen. Die im FNP dargestellten Konzentrationszonen verfolgen angesichts der allgemeinen Zulässigkeit (Privilegierung) dieser Anlagen im Außenbereich das Ziel, Abgrabungen und Windenergieanlagen nur dort zuzulassen, wo sie konzentriert am ausgewiesenen Standort einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechen; damit wird verhindert, dass diese Anlagen "überall" im Stadtgebiet entstehen können.

Anschrift Verwaltung

Stadt Erftstadt
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Holzdamm 10
D-50374 Erftstadt

Telefonzentrale: 02235-409-0
Faxzentrale: 02235-409-505

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