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Ehrenamtskarte NRW

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Logo EhrensacheAnnerkennung für Ihr Engagement in Nordrhein-Westfalen


Was ist die Ehrenamtskarte?

Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben hierzu reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung.

Die Ehrenamtskarten, optisch mit normalen Scheckkarten vergleichbar, werden kostenlos von der Stadt Erftstadt ausgegeben.

Diese Karte ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Sie wird an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße im ehrenamtlichen Bereich verdient gemacht haben und ermöglicht den Inhabern die Inanspruchnahme spezieller Vergünstigungen in den Bereichen Handel, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen.

Die Ehrenamtskarte gilt nicht nur in Erftstadt, sondern landesweit in allen an dem Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen. Die aktuelle Liste der landesweiten Angebote ist abrufbar auf der Internetseite des Landes NRW unter http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/index.php.

icon Übersicht der Vergünstigungen in Erftstadt

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Die Ehrenamtskarte NRW kann in Erftstadt jede/r bekommen die/der seit mindestens zwei Jahren für mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr nachweislich ehrenamtlich tätig und mindestens 16 Jahre alt ist. Ehrenamtlich bedeutet konkret, dass das Engagement ausschließlich für Dritte (außerhalb der Familie) ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung geleistet wird. Eine Erstattung der ausgelegten Kosten z.B. der Fahrtkosten ist jedoch möglich.

Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird. Nicht anerkannt werden jedoch Bereitschaftszeiten der freiwilligen Feuerwehr, Sitzungs- und Besprechnungszeiten der politischen Parteien oder Probe- bzw. Trainingszeiten der Mitglieder von Musikvereinen, Chören und Sportvereinen.

Auch können verschiedene Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen.

In der Stadt Erftstadt hat die Karte eine begrenzte Laufzeit von drei Jahren. Nach Ablauf kann selbstverständlich eine neue Karte beantragt werden, sofern die Anspruchsvorrausetzungen weiter vorliegen.

icon Presseinformation über die Aushändigung der ersten Ehrenamtskarten

Wie erhalte ich die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte erhalten Sie von der Stadt Erftstadt. Wenn Sie eine Ehrenamtskarte beantragen möchten, drucken Sie den Bewerbungsbogen aus und schicken diesen an die Kulturabteilung der Stadt Erftstadt. Der Antrag muss von der Organisation oder Einrichtung, wo das ehrenamtliche Engagement geleistet wird unterschrieben werden. Sind Sie bei verschiedenen Stellen aktiv, muss für jedes Engagement ein Bogen ausgefüllt und abgeben werden.

icon Bewerbungsbogen für die Vergabe einer Ehrenamtskarte

Wie kann ich als Einzelhändler die Ehrenamtskarte unterstützen?

Wenn Sie als Einzelhändler oder Dienstleister in Erftstadt das Ehrenamt unterstützen möchten, können Sie Partner der Ehrenamtskarte werden und den Inhabern der Karte Vergünstigungen anbieten. Füllen Sie das nachfolgende Formular aus oder wenden Sie sich an die Kulturabteilung.

icon Vordruck für Partner der Ehrenamtskarte

Sie haben weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen zur Beantragung oder Vergünstigungen steht Ihnen Frau Springer, Tel.:02235/409-317 , E-Mail: claudia.springer@erftstadt.de gerne zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch auf der Internetseite des Landes NRW unter www.ehrensache.nrw.de informieren.

Anschrift Verwaltung

Stadt Erftstadt
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Holzdamm 10
D-50374 Erftstadt

Telefonzentrale: 02235-409-0
Faxzentrale: 02235-409-505

icon Anfahrtskizze
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donnerstags
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