Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Lebenspartnerschaft ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Partner einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Die Verpartnerung kann von jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Ggf. wird dann ein „fremdes“ Standesamt vom zuständigen Standesamt zur Vornahme der Verpartnerung ermächtigt.
Bei der Anmeldung zur Lebenspartnerschaft sind von ledigen, volljährigen, deutschen Partnern mitzubringen:
Nach Möglichkeit sollten beide Partner gemeinsam die Anmeldung zur Verpartnerung beim Standesamt vornehmen. Ist einer der Partner verhindert, so kann er den anderen förmlich ermächtigen. Dazu gibt es einen Vordruck:
Beitrittserklärung Lebenspartnerschaft
Kopien aus Stammbüchern (mit Ausnahme zu Punkt 4.) werden nicht akzeptiert.
Bei deutschen Partnern, die vorher verheiratet oder verpartnert waren, sind mitzubringen:
Nach Möglichkeit sollten beide Partner gemeinsam die Anmeldung zur Verpartnerung beim Standesamt vornehmen. Ist einer der Partner verhindert, so kann er den anderen förmlich ermächtigen. Dazu gibt es einen Vordruck: Beitrittserklärung. Alle Urkunden dürfen am Trautag maximal 6 Monate alt sein. Kopien aus Stammbüchern (mit Ausnahme zu Punkt 4.) werden nicht akzeptiert.
Gebühren:
Hinzu kommen Gebühren für die Ausstellung von Urkunden, die sich nach der Anzahl der auszustellenden Urkunden bestimmen. Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 10 €, jede weitere kostet 5 €.
Außerdem können beim Standesamt Erftstadt Stammbücher erworben werden, deren Preise je nach Modell unterschiedlich sind.
Wer freitags ab 16 Uhr, samstags oder sonntags getraut werden möchte muss zusätzlich 130 € bezahlen.
Termine für die Verpartnerung können Sie frühzeitig telefonisch vormerken lassen!!
Telefon: 02235/409-851, -852 o. -853
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen unter "Heiraten in Erftstadt".
Informationen zur Verpartnerung mit Ausländerbeteiligung sind absichtlich auf diesen Seiten nicht veröffentlicht. Hat ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind beide Partner ausländisch, so vereinbaren Sie bitte vorab einen Beratungstermin.