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Lebenspartnerschaft (Info)

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Informationen über die Anmeldung zur Lebenspartnerschaft

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Lebenspartnerschaft ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Partner einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Die Verpartnerung kann von jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Ggf. wird dann ein „fremdes“ Standesamt vom zuständigen Standesamt zur Vornahme der Verpartnerung ermächtigt.

Bei der Anmeldung zur Lebenspartnerschaft sind von ledigen, volljährigen, deutschen Partnern mitzubringen:

  • neue Aufenthaltsbescheinigung des Wohnsitzmeldeamtes (ggf. auch des 2. Wohnsitzes) – nicht Meldebescheinigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister- erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Sind minderjährige Kinder vorhanden ist deren Abstammungsnachweis mitzubringen. Hier reichen vorhandene Geburtsurkunden/Stammbücher sowie das Dokument über die Vaterschaftsanerkennung aus. Sind diese nicht vorhanden ist eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister zu beschaffen – erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes

Nach Möglichkeit sollten beide Partner gemeinsam die Anmeldung zur Verpartnerung beim Standesamt vornehmen. Ist einer der Partner verhindert, so kann er den anderen förmlich ermächtigen. Dazu gibt es einen Vordruck:
icon Beitrittserklärung Lebenspartnerschaft

Kopien aus Stammbüchern (mit Ausnahme zu Punkt 4.) werden nicht akzeptiert.

Bei deutschen Partnern, die vorher verheiratet oder verpartnert waren, sind mitzubringen:

  • Die Unterlagen, wie oben unter Punkt 1.- 4. beschrieben
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters/Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk – erhältlich beim Standesamt, welches die letzte Ehe/Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
    Bei evtl. weiteren Vorehen/Verpartnerungen ist lediglich deren Auflösung durch die Vorlage des Scheidungsurteils nachzuweisen.

Nach Möglichkeit sollten beide Partner gemeinsam die Anmeldung zur Verpartnerung beim Standesamt vornehmen. Ist einer der Partner verhindert, so kann er den anderen förmlich ermächtigen. Dazu gibt es einen Vordruck: Beitrittserklärung. Alle Urkunden dürfen am Trautag maximal 6 Monate alt sein. Kopien aus Stammbüchern (mit Ausnahme zu Punkt 4.) werden nicht akzeptiert.

Gebühren:

  • 40 € bei der Anmeldung zur Verpartnerung
  • 40 € wenn die Verpartnerung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Verpartnerung zuständige Standesamt vorgenommen wird

Hinzu kommen Gebühren für die Ausstellung von Urkunden, die sich nach der Anzahl der auszustellenden Urkunden bestimmen. Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 10 €, jede weitere kostet 5 €.
Außerdem können beim Standesamt Erftstadt Stammbücher erworben werden, deren Preise je nach Modell unterschiedlich sind.

Wer freitags ab 16 Uhr, samstags oder sonntags getraut werden möchte muss zusätzlich 130 € bezahlen.

Termine für die Verpartnerung können Sie frühzeitig telefonisch vormerken lassen!!

Telefon: 02235/409-851, -852 o. -853

Bitte beachten Sie auch unsere Informationen unter "Heiraten in Erftstadt".

Informationen zur Verpartnerung mit Ausländerbeteiligung sind absichtlich auf diesen Seiten nicht veröffentlicht. Hat ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind beide Partner ausländisch, so vereinbaren Sie bitte vorab einen Beratungstermin.

Anschrift Verwaltung

Stadt Erftstadt
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Holzdamm 10
D-50374 Erftstadt

Telefonzentrale: 02235-409-0
Faxzentrale: 02235-409-505

icon Anfahrtskizze
Öffnungszeiten:
montags - freitags
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Bürgerbüro Lechenich,
Bonner Straße 32:

montags
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dienstags, mittwochs und freitags
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
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08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
erster Samstag im Monat
09.00 Uhr - 11.00 Uhr
abweichende Öffnungszeiten
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