Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der beiden Partner einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Die Eheschließung kann von jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Ggf. wird dann ein „fremdes“ Standesamt vom zuständigen Standesamt zur Vornahme der Eheschließung ermächtigt.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung sind von ledigen, volljährigen, deutschen Partnern mitzubringen:
Nach Möglichkeit sollten beide Partner gemeinsam die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vornehmen. Ist einer der Partner verhindert, so kann er den anderen förmlich ermächtigen. Dazu gibt es einen Vordruck:
Beitrittserklärung Eheschliessung
Kopien aus Stammbüchern (mit Ausnahme zu Punkt 4.) werden nicht akzeptiert.
Bei deutschen Partnern, die vorher verheiratet oder verpartnert waren, sind mitzubringen:
Gebühren:
Hinzu kommen Gebühren für die Ausstellung von Urkunden, die sich nach der Anzahl der auszustellenden Urkunden bestimmen. Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 10 €, jede weitere kostet 5 €. Außerdem können beim Standesamt Erftstadt Stammbücher erworben werden, deren Preise je nach Modell unterschiedlich sind.
Wer freitags ab 16 Uhr, samstags oder sonntags getraut werden möchte muss zusätzlich 130 € bezahlen.
Termine für die Eheschließung können Sie frühzeitig telefonisch vormerken lassen!!
Telefon: 02235/409-851, -852 o. -853
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen unter "Heiraten in Erftstadt".