1 Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund)
schriftlich
Vorlage Bundespersonalausweis / Pass
Fischereischein f. Jugendliche (10. bis 16. Lebensjahr)
Ein Erziehungsberechtigter muss den Jugendlichen begleiten und den Antrag unter Vorlage Personalausweis / Pass unterschreiben; ggf. Vollmacht
schriftlich
1 Lichtbild aus neuester Zeit (heller Hintergrund)
Hinweis: Ab Vollendung des 14. Lebensj. kann auch ein Jugendlicher einen Fischereischein für Erwachsene erhalten. Voraussetzung: Ablegung der Fischereiprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim
Bearbeitungsdauer: sofort
Gültigkeit und Gebühr (Zahlung auch mit EC-Karte):
Jugendfischereischein: 8 € / gültig bis 31.12. des lfd. Jahres
Erwachsenenfischereischein für 1 Jahr: 16 € / gültig bis 31.12. des lfd. Jahres
Erwachsenenfischereischein für 5 Jahre: 48 € / gültig bis 31.12. des lfd. Jahres plus 4 weitere Jahre
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins vor der persönlichen Beantragung im Ordnungsamt zu Hause ausfüllen. Wir haben Ihnen ein entsprechendes elektronisches Formular zur Verfügung gestellt. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden. Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.