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Menschen mit Behinderung

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Jeder 9. Mensch in NRW ist behindert.

Etwa jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung – das sind insgesamt rund 2,6 Millionen Menschen.
In Erftstadt leben 3193 Personen (Stichtag: 31.12.2007) mit einem Schwerbehindertenausweis. In unserem Grundgesetz heißt es: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2)
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbstständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.
Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.

Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderung

  • Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfe erhalten.
  • Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.
  • Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.
  • Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.
  • Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehindertenausweis (Antragstellung beim Versorgungsamt in Bergheim), mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
  • Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sog. Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen

Behindertenbeauftragte der Stadt Erftstadt

icon Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt

Institutionen und Links:

Aktion Mensch
Die Lebensqualität von menschen mit Behinderungen, Menschen mit sozialen Schwierigkeiten, Kindern und Jugendlichen zu verbessern, das ist das grundlegende Ziel der Aktion Mensch.

Landesbehindertenbeauftragte NRW
Informationen über Behindertenpolitik in NRW

Landschaftsverband Rheinland

Informationen zur Eingliederungshilfe des Landschaftsverbandes Rheinland

Ausnahmegenehmigungen von Halt- und Parkverboten für Schwerbehinderte

Anschrift Verwaltung

Stadt Erftstadt
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Holzdamm 10
D-50374 Erftstadt

Telefonzentrale: 02235-409-0
Faxzentrale: 02235-409-505

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8.00 Uhr - 12.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
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Bonner Straße 32:

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donnerstags
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
erster Samstag im Monat
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