Auf Anfrage können Grundstückseigentümer oder sonstige Personen mit Vollmacht des Eigentümers und Vorlage einer aktuellen Kopie des Grundbuches oder des letzten Grundsteuerbescheides sowie des Personalausweises bzw. einer Kopie von diesem (mit Vorder- und Rückseite) Auskünfte oder Kopien aus den Bauakten erhalten. Die Nutzung des Bauaktenarchives ist gebührenpflichtig, ebenso das eventuelle Fertigen von Kopien aus der Akte. Die Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erftstadt.
Alle Anträge werden innerhalb von 3 Arbeitstagen bis zum nächsten Sprechtag des Bauordnungsamtes bearbeitet. Wir rufen Sie in jedem Fall an, wenn Ihre Unterlagen zur Abholung bereit liegen. Die Zahlung der anfallenden Gebühren erfolgt per Rechnung.
Als Eigentümer legen sie bitte folgende Unterlagen vor:
Kopie des Grundbuches oder Kopie des letzten Grundsteuerbescheides und
den Personalausweis bzw. eine Kopie, falls Sie den Antrag einsenden
Als Person mit berechtigtem Interesse (z.B. Architekt, Makler, Banken):
Vollmacht des Eigentümers und
eine Kopie des Grundbuches oder Kopie des letzten Grundsteuerbescheides und
den Personalausweis bzw. eine Kopie, falls Sie den Antrag einsenden
Hinweis:
Sie können nur die Bereiche der Akte einsehen, die nicht aus Gründen des Datenschutzes für Sie gesperrt sind.
Alle Kopien werden im Format des vorliegenden Originals gefertigt.
Es werden keine Vergrößerungen oder Verkleinerungen vorgenommen.
Bei einer von der DIN abweichenden Größe wird das nächste größere Format berechnet.
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