Jede Person mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung kann bei Vorliegen bestimmter Beeinträchtigungsgrade (mindestens 50%) einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Den Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Ausweismerkzeichen "ag" (außergewöhnlich gehbehindert) und "bl" (blind).
Mit diesem Ausweis ist der/die Inhaber:in berechtigt, die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu benutzen. Hierfür ist der Parkausweis gut sichtbar unter der Windschutzscheibe auszulegen.