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Stadt Erftstadt

Wahlhelfende für die Europawahl am 09. Juni 2024 gesucht

Meldung vom 01.03.2024

Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl an diesem Tag benötigt die Stadt Erftstadt etwa 300 Wahlhelfer:innen zur Besetzung der Wahlvorstände in den insgesamt 30 Wahllokalen und 11 Briefwahlvorständen.

Jede wahlberechtigte Person kann sich zur Ausübung dieses Ehrenamtes bei der Stadtverwaltung bewerben. Wahlberechtigt sind gemäß § 6 Europawahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten
    a)    in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b)    in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
  • nicht nach § 6a Abs. 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlvorsteher:in, Schriftführer:in und deren Stellvertretungen wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 € ausgezahlt. Alle weiteren Wahlhelfenden erhalten 50,00 €.

Video der Landeswahlleitung:

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