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Stadt Erftstadt

Schiedsperson für den Süden Erftstadts gesucht

Im Schiedsamtsbezirk Erftstadt III (Bliesheim, Borr, Erp, Friesheim, Niederberg) steht die Neuwahl der Schiedsperson an. Bewerbungsfrist ist der 26. Januar 2023.

Im Schiedsamtsbezirk Erftstadt III (Bliesheim, Borr, Erp, Friesheim, Niederberg) steht die Neuwahl der Schiedsperson an. Bewerbungsfrist ist der 26. Januar 2023.

Das Schiedsamt umfasst vornehmlich die Aufgaben des Schlichtens in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre. Es handelt sich um ein Ehrenamt. Auslagen werden nach den Regelungen des Schiedsamtsgesetzes NRW gewährt. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. 

Die Schiedsperson für den Bezirk III übernimmt die Vertretung für den Bezirk IV (Dirmerzheim, Gymnich, Kierdorf, Köttingen) und umgekehrt.

Interessierte Bürger:innen aus Erftstadt sind aufgerufen, sich um das Amt zu bewerben. Bewerbungsfrist ist der 26. Januar 2023. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Schiedspersonen müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat. Der Stadtrat wählt aus den Bewerber:innen eine Schiedsperson. Das Amtsgericht nimmt danach die Vereidigung vor. 

Bewerbungen sind zu richten an die Bürgermeisterin der Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt. Für telefonische Rückfragen steht Frau Bollenbeck, Hauptamt der Stadt Erftstadt, Tel.:409-570 zur Verfügung.  

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  • Meinzahn, istockphoto
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