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Stadt Erftstadt

Neues Stadtrecht beschlossen

Die Stadt Erftstadt hat ihre Stadtordnung überarbeitet und auch den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog angepasst. 

Zum 01.07.2023 ist in Erftstadt eine überarbeitete Stadtordnung in Kraft getreten. Rat und Fachausschüsse hatten die sogenannte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zuvor intensiv beraten und modifiziert, ehe sie am 22.06.2023 beschlossen wurde. Gemeinsam mit dem 22 Paragraphen umfassenden Regelwerk wurde auch der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog angepasst. 

Die Stadtordnung ist wichtig für das öffentliche Leben in einer Kommune. Geregelt sind allgemeine Verhaltenspflichten sowie beispielsweise der Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen, das Anbringen von Plakaten und Werbung oder das Verhalten auf Spiel- und Bolzplätzen. Hinzugekommen ist ein ausdrückliches Fütterungsverbot von Nutria, Ratten, Mäusen und Bisamratten, was bisher nur für wilde Enten und Tauben galt. Die Nutzung von Spiel- und Bolzplätzen ist nur noch bis längstens 22 Uhr gestattet, sofern in Einzelfällen keine Sonderregelungen an den Anlagen ausgeschildert sind. 

Bei Fragen zur neuen Stadtordnung steht das Ordnungsamt zur Verfügung (Tel.:  409-601 (Öffnet in einem neuen Tab) oder E-Mail:  ordnungsamterftstadtde).

Ordnungsamt

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