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Stadt Erftstadt

Mehrjahresbescheide für die Hundesteuer auch 2023 weiterhin gültig

Der Mehrjahresbescheid aus dem Jahr 2022 über die Hundesteuer behält auch für das neue Haushaltsjahr 2023 weiterhin seine Gültigkeit. Es wird kein erneuter Bescheid versandt.

Der Mehrjahresbescheid aus dem Jahr 2022 über die Hundesteuer behält auch für das neue Haushaltsjahr 2023 weiterhin seine Gültigkeit. Es wird kein erneuter Bescheid versandt. 

Die Stadt Erftstadt hat aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung die Hundesteuerbescheide im Jahr 2022 umgestellt: Bis 2021 wurden die Hundesteuerbescheide als Jahresbescheide versandt. Seit 01.01.2022 werden die Hundesteuerbescheide nunmehr als Mehrjahresbescheide verschickt. Die in einem Mehrjahresbescheid getroffenen Festsetzungen bleiben der Höhe nach für die Folgejahre so lange gültig, bis sie durch einen Änderungsbescheid oder einen aktualisierten Mehrjahresbescheid neu erlassen werden. 

Ein Steuerbescheid wird somit nur noch bei Änderungen

  • des Steuersatzes
  • der Anzahl der Hunde
  • der Besitzenden
  • des Zeitraumes (Ab- und Anmeldung)
  • der Ermäßigungsgrundlagen

neu erlassen. 

Entstehen Änderungen aufgrund einer neuen Hundesteuersatzung, erfolgt die Bekanntgabe dieser Satzung im Vorfeld durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erftstadt. 

Der Mehrjahresbescheid über Hundesteuer von 2022 ist weiterhin für die Folgejahre sorgfältig aufzubewahren.

Damit künftige Fälligkeitstermine nicht versäumt werden, besteht die Möglichkeit, der Stadtkasse der Stadt Erftstadt ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Ansonsten sind die gesetzlichen Fälligkeitstermine (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) in jedem Jahr selbständig zu beachten. Die Stadt Erftstadt bittet die Hundehalter:innen um zeitnahe Mitteilung von Veränderungen (insbesondere Adressänderungen).
 
Informationen zur Hundesteuer: Abteilung Steuern u. Abgaben, Tel.  409-652, Mail:  abgabenerftstadtde

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