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Stadt Erftstadt

Ordnungsamt auf jecke Tage vorbereitet

In diesem Jahr kann der Straßenkarneval wieder ohne Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gefeiert werden. In fast allen Ortsteilen der Stadt werden Karnevalszüge und Partys stattfinden.

Um den Höhepunkt der Session gebührend und friedlich feiern zu können, steht die Stadtverwaltung Veranstaltenden, Vereinen und Organisator:innen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Ordnungsbehörde setzt auf das seit Jahren bewährte Miteinander. Allen Veranstalter:innen bietet das Ordnungsamt den Austausch an und steht für Fragen im Vorfeld gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr Stötzer unter der Telefonnummer 02235 / 409-607 oder E-Mail: ordnungsamterftstadtde.

Am Karnevalssamstag, -Sonntag und Rosenmontag wird das Ordnungsamt bereits ab den Morgenstunden telefonisch unter der Mobilnummer 0163 / 4093200 erreichbar sein. 

Damit der Karneval für alle ein Fest wird, sind folgende Regeln zu beachten: 

-    Die Genehmigungen für die Karnevalsumzüge sind größtenteils bereits erfolgt und das Ordnungsamt steht in gutem Kontakt mit den Zugleitungen. Die Einhaltung der Auflagen bei den Zügen werden durch die Mitarbeitenden zur Sicherheit der Zugteilnehmenden und Zuschauenden kontrolliert. 

-    Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten werden in einigen Ortsteilen Halteverbote und Sperrungen entlang der Zugwege angeordnet. Das Ordnungsamt bittet darum, die Regelungen zu akzeptieren, um z.B. teure Abschleppmaßnahmen zu vermeiden. 

-    An Weiberfastnacht (16.02.2023) findet in Lechenich auf dem Marktplatz zwischen 10 Uhr – bis in den späten Nachmittag hinein das Gardebiwak der Lechenicher Stadtgarde statt. Im Umfeld zu diesem Gardebiwak gilt, wie bisher auch, ein Glas- und Glasflaschenverbot. Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes werden streng auf die Einhaltung des Glasverbots achten und Verstöße ahnden.  

-    Im Stadtgebiet sind ferner zahlreiche Veranstaltungen, Kostümbälle, Karnevalspartys etc. geplant. Die Veranstalter erhalten dazu ordnungsbehördliche Genehmigungen. Die Einhaltung der Auflagen kontrolliert die Ordnungsbehörde ebenfalls. 

-    Auch an Karneval gilt: Das Urinieren in der Öffentlichkeit und das Wegwerfen jeglichen Abfalls ist untersagt. 

-    Kontrolliert werden auch die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Ab 16 Jahren ist der Konsum von Bier, Wein und Sekt erlaubt. Ab 18 Jahren dürfen branntweinhaltige Getränke konsumiert werden. 

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