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Stadt Erftstadt

Zur aktuellen Diskussion um Kita-Gebühren in Erftstadt

Bürgermeisterin Carolin Weitzel setzt sich für Familien mit Kindern ein und fordert Korrektur der veröffentlichten Zahlen für mögliche neue Kitagebühren.

Meldung vom 23.05.2023

Die Stadtverwaltung Erftstadt hatte die von der Organisationsberatung IMAKA vorgeschlagenen Zahlen für eine Kalkulation der Kita- und OGS-Beiträge den Fraktionen für die Haushaltsplanberatungen zur Verfügung gestellt. Die von dem unabhängigen Beratungsbüro vorgeschlagenen Werte sollten lediglich als Diskussionsgrundlage dienen, um im politischen Raum tragfähige Lösungen zu finden.

Der 1. Beigeordnete und Jugenddezernent Jörg Breetzmann bedauert, dass Zahlen an die Öffentlichkeit gelangt sind, die zu einer erheblichen Verunsicherung und Irritation bei Eltern geführt haben. Eine Verdreifachung der Kita-Beiträge stehe gar nicht zur Diskussion im Stadtrat, so Breetzmann und weiter: „Es gibt hierzu bisher keine Verwaltungsvorlage. Seit letzter Woche liegt ein Antrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen vor. Dieser sieht statt einer satzungsgemäßen 3%-igen Beitragssteigung eine einmalige pauschale 6%-ige Steigerung für das Kitajahr 2023/24 vor. Zudem ist im OGS-Bereich eine Anpassung der Geschwisterkinderregelung für ein zweites Kind vorgesehen und es sollen neue Einkommensstufen eingeführt werden für Jahreseinkommen von über 125.000 bis 155.000 Euro.“

Der Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen werde nun geprüft und dem Rat zur Beratung vorgelegt“, erklärt Breetzmann das weitere Verfahren. Am 15.06.23 werde in einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses auch die damit verbundene Änderung der Beitragssatzung beraten. 

„Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt mir am Herzen,“ so Bürgermeisterin Carolin Weitzel. Daher unterstütze sie auch den Vorschlag, dass die Beitragsbefreiungsgrenze von 25.000 auf 30.000 Euro angehoben werden soll und damit Familien mit geringerem Einkommen mehr entlastet werden als bisher.

Exemplarisch stellen sich die Auswirkungen des vorliegenden Antrags auf eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit einem anzurechnenden Jahreseinkommen bis 65.000 Euro wie folgt dar:

Beispiel 1:
Ein Kind (2 Jahre), ein weiteres Kind (5 Jahre) in der gesetzlichen Beitragsbefreiung in der Kita. Bisher: 0 Euro, neu 0 Euro

Beispiel 2: 
Ein Kind beitragspflichtig in einer Kita, ein Kind beitragspflichtig in OGS
Bisher: 213,95 Euro, neu: 300,03 Euro

Beispiel 3: 
Ein Kind beitragsfrei in Kita, ein Kind in OGS
Bisher 0 Euro, neu: 73,24 Euro.

Beispiel 4: 
Beide Kinder in der OGS
Bisher: 142,20 Euro, neu: 219,71 Euro

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