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Stadt Erftstadt

Bliesheim: Einbahnstraße zur Probe - Teil II

Die bereits seit Anfang Januar 2023 testweise eingeführte Einbahnstraßenregelung auf der Frankenstraße in Bliesheim zwischen Kallenhofstraße und Marienstraße wird ab Mai - ebenfalls zunächst testweise für drei Monate - gedreht.

Meldung vom 27.04.2023

Sowohl die derzeitige Verkehrsführung als auch die ab Mai geltende Änderung in entgegengesetzter Fahrtrichtung hatte der zuständige Ausschuss für Mobilität und Straßen seinerzeit beschlossen. 

Mit der aktuell noch geltenden Verkehrsführung von der Kallenhofstraße kommend in Richtung Marienstraße ist eine Einfahrt von dieser in die Frankenstraße derzeit nicht möglich.

Mit dem ab Mai geltenden Richtungswechsel ist das Befahren der Frankenstraße von der Marienstraße aus kommend in Richtung Kallenhofstraße wieder möglich. Um die Ein- und Ausfahrt im Bereich Frankenstraße/ Ecke Marienstraße gegenüber der Kirche ohne größere Einschränkung zu gewährleisten, erfolgt in diesem Bereich die Einrichtung einer absoluten Halteverbotszone. 

Nach Abschluss des zweiten Teils der Testphase und anschließender Auswertung der Ergebnisse wird der zuständige Ausschuss dann über die künftig geltende Verkehrsführung beraten.  

Auch auf der Merowinger Straße ergibt sich zum Monatsbeginn eine probeweise Änderung: 

Ebenfalls auf Beschluss des zuständigen Fachausschusseses wird im Bereich der Merowinger Straße, zwischen Karolinger Straße und Lambertusstraße, abschnittsweise eine Halteverbotszone eingerichtet, um eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses im Begegnungsverkehr zu erreichen. Gemäß Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen.NRW erfolgt die Einrichtung zunächst probeweise ab Mai bis zum Ende der Sommerferien. 

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