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Stadt Erftstadt

Briefwahl

Wenn Sie nicht im Wahllokal wählen möchten oder am Wahlsonntag verhindert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen:

Beschreibung

  • Nutzen Sie die Möglichkeit des  Online-Briefwahlantrags (Öffnet in einem neuen Tab)
  • Folgen Sie der Anleitung auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, welche Sie ca. einen Monat vor dem Wahltermin per Post erhalten.
  • Sie können auch einen formlosen schriftlichen Antrag  per Post, Fax oder E-Mail an die Stadt Erftstadt senden. Darin geben Sie bitte Ihre Vornamen, Ihren Familiennamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift an.
  • Möglich ist auch die persönliche Antragstellung im Wahlbüro. Hier können Sie im Rathaus die Briefwahlunterlagen abholen oder gleich an Ort und Stelle in der Wahlkabine wählen. Das Beförderungs- und Zugangsrisiko wird auf diese Weise vollständig ausgeschlossen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie einen ausgefüllten Briefwahlantrag mit.

Telefonische Anträge können leider nicht angenommen werden, da eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist.

Achtung: Gemeinden sind nicht verpflichtet, unfrankierte Sendungen anzunehmen. Bei einem Versand des Briefwahlantrags per Post senden Sie uns also bitte einen frankierten Umschlag zu.

Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person beantragen?

Wer die Briefwahlunterlagen für jemand anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht (siehe Links und Downloads) – das gilt auch bei Eheleuten. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Vollmacht bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur ausgefüllt und unterschrieben werden.

Wann sollte ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden:

  • Postlaufzeit zum Wahlbüro
  • die dortige Bearbeitungsdauer
  • Postlaufzeit zur/zum Wahlberechtigten
  • die Zeit, die die oder der Wahlberechtigte für das Ausfüllen der Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel, benötigt und schließlich
  • der Rücktransport an die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Anschrift per Post, Boten oder persönlich

Bitte beachten Sie, dass selbst die Deutsche Post mittlerweile davon ausgeht, dass einfache Briefsendungen länger als 3 Tage in Anspruch nehmen. Beantragen Sie die Briefwahl daher so früh wie möglich! In manchen Fällen empfiehlt es sich, das Wahlbüro persönlich aufzusuchen anstatt kurz vor dem Wahlsonntag noch Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen spätestens beantragen?

Sie können die Briefwahlunterlagen grundsätzlich bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr, im Wahlbüro der Stadt Erftstadt beantragen. Bitte beachten Sie jedoch die vorigen Hinweise bezüglich der Bearbeitungs- und Zustelldauer. Es wird dringend davon abgeraten Briefwahlanträge so spät zu stellen, da der rechtzeitige Rückversand zum Wahlamt höchstwahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig eintreffen wird.

Das Zustellrisiko des rechtzeitigen Zugangs der Briefwahlunterlagen liegt in Ihrer Verantwortung. Es sei daher nochmal darauf hingewiesen, die Briefwahlunterlagen nur dann zu beantragen, wenn noch genügend Zeit für den Hin- und Rückversand bis zum Wahlsonntag ist. Sollten Sie zu spät für einen rechtzeitigen Versand sein, wäre es ratsamer, das Wahlbüro im Rathaus aufzusuchen und vor Ort zu wählen oder die Briefwahlunterlagen dort (ggf. durch eine bevollmächtigte Person) abzuholen.

Nur Im Falle einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr bei der Wahlbehörde gestellt werden. Ein entsprechendes Attest ist vorzulegen. Es wird empfohlen, in diesem Fall direkten Kontakt mit dem Wahlbüro aufzunehmen und die Briefwahlunterlagen möglichst durch eine bevollmächtigte Person im Rathaus abholen zu lassen.

Was mache ich wenn die beantragten Briefwahlunterlagen nicht bei mir angekommen sind?

Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte frühzeitig (d.h. nicht erst am Freitag vor der Wahl) im Wahlbüro. Bitte beachten Sie jedoch, dass es zu Stoßzeiten zu längerer Wartezeit kommen kann, bis die Briefwahlunterlagen in Ihrem Briefkasten angekommen sind.

Grundsätzlich können Sie die Briefwahlunterlagen nochmals bis spätestens am Tag vor der Wahl um 12:00 Uhr beantragen sofern Sie diese trotz Beantragung nicht erhalten haben. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die übliche Zustellfrist bereits abgelaufen ist und Sie nachweislich keine Sendung erhalten haben. Sollten Sie also erst wenige Tage vor der Wahl die Briefwahl beantragen und dann die fehlende Zustellung bemängeln, können Ihnen nicht nochmals Briefwahlunterlagen zur Verfügung gestellt werden, da sich die erste Sendung noch im Umlauf befindet.

Bis wann muss mein Wahlbrief spätestens im Wahlamt angekommen sein?

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Bedenken Sie, dass Wahlbriefe, die erst am Freitag oder Samstag vor der Wahl aufgegeben werden, nicht rechtzeitig eingehen. Die persönliche Abgabe im Rathaus oder die Beauftragung eines Boten wird daher empfohlen.

Gerne steht Ihnen das Wahlbüro bei Fragen zur Verfügung.

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Bildnachweise

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